{"id":514960,"date":"2020-08-01T12:00:19","date_gmt":"2020-08-01T10:00:19","guid":{"rendered":"https:\/\/dia-test.aau.at\/it\/?p=514960"},"modified":"2020-11-11T10:14:16","modified_gmt":"2020-11-11T09:14:16","slug":"du-benoetigst-ein-visum-fuer-oesterreich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dia.aau.at\/it\/blog\/2020\/08\/01\/du-benoetigst-ein-visum-fuer-oesterreich\/","title":{"rendered":"Du ben\u00f6tigst ein Visum f\u00fcr \u00d6sterreich?"},"content":{"rendered":"

Du ben\u00f6tigst ein Visum f\u00fcr \u00d6sterreich?<\/strong><\/p>\n

Du m\u00f6chtest Bescheid wissen, ob du ein Visum f\u00fcr die Einreise und den Aufenthalt in \u00d6sterreich ben\u00f6tigst, wo du dein Visum beantragen kannst und ob du f\u00fcr den geplanten Besuch eines Deutschkurses ein Visum bekommst? Wir kl\u00e4ren dich \u00fcber die aktuellen Gegebenheiten auf.<\/em><\/p>\n

Wer ist visumpflichtig?<\/strong><\/p>\n

Zu allererst stellt sich die Frage, ob du \u00fcberhaupt visumpflichtig bist. Wenn du EU-Staatsangeh\u00f6rige\/r bist; aus einem dem europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum (EWR) zugeh\u00f6rigen Staat kommst oder aus der Schweiz bist, ben\u00f6tigst du sowohl f\u00fcr die Einreise als auch f\u00fcr den Aufenthalt kein Visum. Angeh\u00f6rige jener Staaten, f\u00fcr die per EU-Verordnung die Visapflicht aufgehoben wurde, sind zur visafreien Einreise berechtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von sechs Monaten maximal 90 Tage in \u00d6sterreich aufhalten und keiner Erwerbst\u00e4tigkeit nachgehen. Wenn du allerdings Staatsangeh\u00f6rige\/r eines anderen Staates \u2013 eines Drittstaates \u2013 bist, ben\u00f6tigst du f\u00fcr die Einreise und den Aufenthalt ein Visum. Ob du visumpflichtig bist, erf\u00e4hrst du auf der Webseite<\/a> des Bundesministeriums f\u00fcr Inneres.<\/p>\n

Welche Visa-Arten gibt es?<\/strong><\/p>\n

In \u00d6sterreich gibt es drei verschiedene Visa-Arten: Flugtransitvisum (Visum A), Reise- bzw. Touristenvisum (Visum C) und das Aufenthaltsvisum (Visum D). Auf das erste Visum, das Flugtransitvisum<\/strong>, werden wir hier nicht n\u00e4her eingehen, m\u00f6chten dir aber die beiden anderen Varianten kurz erkl\u00e4ren: Mit dem Reise- <\/strong>bzw. Touristenvisum<\/strong> bist du berechtigt, dich maximal 90 Tage (wieder in einem Zeitraum von sechs Monaten) in \u00d6sterreich aufzuhalten. Das Aufenthaltsvisum<\/strong> berechtigt dich zu einem Aufenthalt von drei bis maximal sechs Monaten (in Ausnahmef\u00e4llen, z. B. auf Basis eines internationalen Abkommens, ist auch eine l\u00e4ngere G\u00fcltigkeitsdauer m\u00f6glich).<\/p>\n

Wo musst du dein Visum beantragen?<\/strong><\/p>\n

Das Visum (Reise- bzw. Touristenvisum und Aufenthaltsvisum) musst du vor der Einreise<\/strong> nach \u00d6sterreich pers\u00f6nlich bei der zust\u00e4ndigen \u00f6sterreichischen Vertretungsbeh\u00f6rde (Botschaft, Generalkonsulat) in deinem Wohnsitzstaat beantragen. Dein Visum wird dir von dieser Beh\u00f6rde ausgestellt. Bitte beachte, dass dein Visum grunds\u00e4tzlich nicht in \u00d6sterreich verl\u00e4ngert werden kann!<\/p>\n

Bekomme ich f\u00fcr den Besuch eines Deutschkurses ein Aufenthaltsvisum?<\/strong><\/p>\n

Ja, es kommt aber darauf an, welchen Deutschkurs du genau besuchen m\u00f6chtest. Wir bieten drei verschiedene Varianten von Deutschkursen an: a)<\/strong> Deutsch-Intensivkurse, b)<\/strong> Deutsch als Fremd- und Zweitsprache im Rahmen eines Universit\u00e4tslehrgangs (Semester-Abendkurs) und c)<\/strong> Deutsch-Intensivkurse im Rahmen des Vorstudienlehrgangs, der dich auf die im Zulassungsbescheid\u00a0 vorgeschriebene Erg\u00e4nzungspr\u00fcfung \u201eDeutsch\u201c und Pr\u00fcfungen in anderen F\u00e4chern vorbereitet.<\/p>\n

F\u00fcr die erste Variante<\/strong> \u201eDeutsch-Intensivkurse<\/a>\u201c bekommst du grunds\u00e4tzlich kein Aufenthaltsvisum. Du hast allerdings die M\u00f6glichkeit, mit einem Reise- bzw. Touristenvisum an einem unserer Deutsch-Intensivkurse teilzunehmen, dessen Standardl\u00e4nge drei Wochen umfasst. Je nach angebotener Kursl\u00e4nge kannst du mit deinem Reise- bzw. Touristenvisum auch an der maximalen Kursl\u00e4nge von neun Wochen teilnehmen.<\/p>\n

F\u00fcr die zweite Variante<\/strong> \u201eDeutsch als Fremd- und Zweitsprache<\/a> im Rahmen eines Universit\u00e4tslehrgangs\u201c bekommst du ebenso kein Aufenthaltsvisum, h\u00f6chstwahrscheinlich aber ein Reise- bzw. Touristenvisum. Beachte aber, dass es sich hierbei um einen Universit\u00e4tslehrgang handelt, der ein volles Semester (vier Monate)<\/strong> umfasst, wof\u00fcr das Reise- bzw. Touristenvisum (max. drei Monate) nicht ausreicht!<\/p>\n

F\u00fcr die dritte Variante<\/strong> \u201eDeutsch-Intensivkurse im Rahmen des Vorstudienlehrgangs (VAAU)<\/a>\u201c erh\u00e4ltst du ein Aufenthaltsvisum. Hierzu musst du dich aber zu einem ordentlichen Studium<\/strong> anmelden. Da f\u00fcr das ordentliche Studium an der Universit\u00e4t Klagenfurt Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2\/b nach GER (Gemeinsamer Europ\u00e4ischer Referenzrahmen) bzw. f\u00fcr bestimmte Studienrichtungen C1 verlangt werden, wird dir im Zulassungsbescheid, der von der Universit\u00e4t Klagenfurt ausgestellt wird, vorgeschrieben, in welchem Zeitraum du das erforderliche Niveau erreichen musst:<\/p>\n