Other – Financial Support

Übersicht über Fördermöglichkeiten

Sprachkurse

Arbeitsmarktservice Kärnten (AMS)

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Förderung unserer Sprachkurse durch das Arbeitsmarktservice (AMS).

Bitte wende dich vor Kursbeginn direkt an deine/n zuständige/n Berater/in.

Wenn das AMS einer Förderung zustimmt,

  • musst du den Kursbeitrag entweder (das ist in den meisten Fällen so) zuerst selbst bezahlen und erhältst die Kosten am Ende des Kurses (das AMS nennt ihn „Maßnahme“) nach Vorlage einer von uns unterfertigten Teilnahmebestätigung oder deines Kurszeugnisses rückerstattet
  • oder das AMS ist mit einer Direktverrechnung mit uns einverstanden. In dem Fall senden wir die Rechnung für deinen Sprachkurs direkt an das AMS.

All dies musst bitte DU mit deiner Beraterin oder deinem Berater klären und vor allem ausdrücklich zustimmen, dass deine Daten an uns übermittelt werden dürfen.

Individualförderung des ÖIF

Folgende Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben (für die Teilnahme an unseren Kursen musst du mindestens 17 Jahre alt sein!) und über einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich verfügen, können eine Förderung erhalten:

  • Asylberechtigte
  • subsidiär Schutzberechtigte
  • Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gemäß der Definition des § 68 Abs. 1 AsylG 2005 in der Fassung des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2018 (FrÄG 2018) BGBl. I Nr. 56/2018

Bitte vereinbare telefonisch einen Termin bei uns am Sprachenzentrum. Wir führen einen Einstufungstest mir dir durch und stellen einen Kostenvoranschlag aus, den du beim ÖIF vorlegen musst. Kommt es zu einer Förderzusage, musst du nur einen minimalen Kostenbeitrag von € 45,00 leisten, den Großteil der Kursgebühr übernimmt der ÖIF.

Gefördert werden allerdings nur Kurse auf den Niveaustufen A1, A2 und B1.

Arbeitnehmerförderung Kärnten (BF-L2)

Genaue Informationen dazu, wer gefördert wird und wie hoch die jeweilige Fördersumme ist, kannst du hier nachlesen.

Auskünfte erhältst du auch unter der Telefonnummer 050 536-31102 oder du sendest eine Anfrage an abt11.alw@ktn.gv.at

Bitte beachte, dass die Antragstellung ausschließlich beim Amt der Kärntner Landesregierung erfolgen muss.

Antragsfrist: Für Kurse, die im Rahmen einer berufsbezogenen Qualifizierung und Weiterbildung absolviert werden gilt, dass Anträge zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen frühestens zu Beginn der Maßnahme, während der Laufzeit und bis längstens 4 Monate nach Abschluss gestellt werden können.

Bitte beachte unbedingt die Angaben in der Richtlinie!

Universität Klagenfurt + ÖH-Sozialfonds

Du studierst?

Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt unterhält über 250 partnerschaftliche Verträge mit Universitäten in 54 Ländern.

Für nähere Informationen wendest du dich bitte direkt an unsere Kolleginnen und Kollegen vom International Office.

Unter Umständen kannst du bei der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) finanzielle Unterstützung beantragen. Bitte wende dich dazu direkt an die ÖH.

Integrationskurse (ÖIF)

Mit dem „Blauen Bundesgutschein“ kannst du eine anteilige Kostenrefundierung in der Höhe von maximal € 750,00 in Anspruch nehmen. Der Blaue Bundesgutschein muss uns vor bzw. bei Anmeldung vorgelegt werden! Die Voraussetzung für den Erhalt einer Kostenrefundierung ist, dass du binnen 18 Monaten ab Erteilung des maßgeblichen Aufenthaltstitels (wenn keine Verlängerung beantragt und gewährt wurde)

  • an einem Integrationskurs mit einer Mindestanwesenheit von 75 % teilgenommen und eine
  • ÖIF-Integrationsprüfung (inklusive Werte- und Orientierungswissen) auf dem Niveau A2 oder B1 positiv abgelegt hast.

Die Berechnung der Kostenrefundierung erfolgt nach folgendem Schema:

  • bei Kosten bis € 5,00 pro Unterrichtseinheit werden 50 % der Kosten übernommen
  • bei Kosten über € 5,00 pro Unterrichtseinheit werden pro Unterrichtseinheit € 2,50 übernommen.

Eine Kostenübernahme erfolgt jedoch immer nur in Höhe von maximal € 750,00 für 300 Unterrichtseinheiten (UE). Werden mehrere Integrationskurse absolviert, wird die Berechnung für jeden einzelnen Kurs angewendet und die Ergebnisse addiert. Beispiel: Du nimmst an einem 3-wöchigen Deutsch-Intensivkurs teil. Dieser kostet € 645,00 und umfasst 72 Unterrichtseinheiten (UE): € 695 / 72 = € 8,96/UE. € 2,50 pro Unterrichtseinheit übernimmt der ÖIF. Die gesamte Kostenrefundierung für einen 3-wöchigen Deutsch-Intensivkurs beträgt somit: € 2,50 * 72 = € 180,00.

Weitere Informationen zum Blauen Bundesgutschein findest du unter www.integrationsfonds.at oder unter der Hotline +43 (1) 715 10 51-250 (erreichbar Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr; Freitag 09:00 – 12:00 Uhr). Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um den Blauen Bundesgutschein findest du zusätzlich im „Informationsblatt für Migrantinnen und Migranten“, dass du hier erhältst. Hier erhältst du zudem detaillierte Informationen zur Berechnung und zum Ablauf der Kostenrefundierung.

Vorgehensweise zur Kostenrefundierung:

Nachdem du dich unter Vorlage des Blauen Bundesgutscheins angemeldet, einen Integrationskurs bei uns besucht und ein Abschlusszeugnis erhalten hast, bestätigen wir dies auf deinem Gutschein.

Nach Absolvierung des Kurses musst du nun noch eine ÖIF-Integrationsprüfung positiv abschließen. Beispiele und Online-Tests zur Prüfungsvorbereitung findest du auf www.sprachportal.at.

Anschließend schickst du den blauen Bundesgutschein mitsamt einer Kopie deines ÖIF-Prüfungszeugnisses und unter Angabe deiner Kontodaten per Einschreiben an:

Österreichischer Integrationsfonds
„Bereich Sprache“
Landstraßer Hauptstraße 26
1030 Wien

Integrationsprüfungen (ÖIF)

BILDUNGSGUTSCHEIN.DEUTSCH

Nach positiver Absolvierung einer ÖIF-Integrationsprüfung (nicht Sprachprüfung!) kann die tatsächliche Höhe der Prüfungsgebühr – maximal aber in der Höhe von € 100,00 – in Form des Zuschusses „bildungsgutschein.deutsch“ rückerstattet werden.

Der „bildungsgutschein.deutsch“ kann über Online-Formular beantragt werden. Die anschließende Prüfung des Antrags erfolgt durch die „Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration“, die auch für Fragen rund um den Gutschein zur Verfügung steht. Bitte beachte unbedingt die Förderrichtlinien!

PROJEKT KICK-UP DER VHS

Zudem gibt es die Möglichkeit einer Förderung über das Projekt „Kick-up“ der Kärntner Volkshochschulen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit den Case Managerinnen ist notwendig. Informiere dich bitte BEVOR du dich zur Prüfung anmeldest! 

Mag. Margit Reimüller Mag. Vanessa Kump
Tel: 05 0477 7029 Tel: 0676 84 58 70 200
m.reimuel@vhsktn.at v.kump@vhskt.at