Mit dem „Blauen Bundesgutschein“ kannst du eine anteilige Kostenrefundierung in der Höhe von maximal € 750,00 in Anspruch nehmen. Der Blaue Bundesgutschein muss uns vor bzw. bei Anmeldung vorgelegt werden! Die Voraussetzung für den Erhalt einer Kostenrefundierung ist, dass du binnen 18 Monaten ab Erteilung des maßgeblichen Aufenthaltstitels (wenn keine Verlängerung beantragt und gewährt wurde)
- an einem Integrationskurs mit einer Mindestanwesenheit von 75 % teilgenommen und eine
- ÖIF-Integrationsprüfung (inklusive Werte- und Orientierungswissen) auf dem Niveau A2 oder B1 positiv abgelegt hast.
Die Berechnung der Kostenrefundierung erfolgt nach folgendem Schema:
- bei Kosten bis € 5,00 pro Unterrichtseinheit werden 50 % der Kosten übernommen
- bei Kosten über € 5,00 pro Unterrichtseinheit werden pro Unterrichtseinheit € 2,50 übernommen.
Eine Kostenübernahme erfolgt jedoch immer nur in Höhe von maximal € 750,00 für 300 Unterrichtseinheiten (UE). Werden mehrere Integrationskurse absolviert, wird die Berechnung für jeden einzelnen Kurs angewendet und die Ergebnisse addiert. Beispiel: Du nimmst an einem 3-wöchigen Deutsch-Intensivkurs teil. Dieser kostet € 645,00 und umfasst 72 Unterrichtseinheiten (UE): € 695 / 72 = € 8,96/UE. € 2,50 pro Unterrichtseinheit übernimmt der ÖIF. Die gesamte Kostenrefundierung für einen 3-wöchigen Deutsch-Intensivkurs beträgt somit: € 2,50 * 72 = € 180,00.
Weitere Informationen zum Blauen Bundesgutschein findest du unter www.integrationsfonds.at oder unter der Hotline +43 (1) 715 10 51-250 (erreichbar Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr; Freitag 09:00 – 12:00 Uhr). Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um den Blauen Bundesgutschein findest du zusätzlich im „Informationsblatt für Migrantinnen und Migranten“, dass du hier erhältst. Hier erhältst du zudem detaillierte Informationen zur Berechnung und zum Ablauf der Kostenrefundierung.
Vorgehensweise zur Kostenrefundierung: