Anmeldung zur Prüfung
Der erste Schritt ist die Anmeldung zu einer Prüfung. Diese muss aus organisatorischen Gründen ausnahmslos online erfolgen.
Beachte bitte, dass die allgemeine Anmeldefrist für die jeweilige Prüfung 72 Stunden vor Prüfungstermin endet. Es kann allerdings vorkommen, dass bestimmte Prüfungen bereits vor dem Anmeldeschluss ausgebucht sind: Wir empfehlen dir, dich spätestens eine Wochen vor dem Prüfungstermin anzumelden. Ist die Anmeldefrist für einen Prüfungstermin verstrichen, ist eine Anmeldung ausnahmslos nicht mehr möglich. Bitte informiere dich in diesem Fall auf der Seite des Österreichischen Integrationsfonds über Prüfungstermine an anderen Prüfungszentren.
Für die Anmeldung benötigst du:
Aus organisatorischen Gründen muss die Anmeldung ausnahmslos online erfolgen!
Wir sind ein lizensiertes Prüfungszentrum für alle Stufen des Österreichischen Integrationsfonds. Die Aktivitäten des ÖIF richten sich an anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Drittstaatsangehörige, Menschen mit Migrationshintergrund etc. Alle Stufen des Österreichischen Integrationsfonds entsprechen dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Die ÖIF-Prüfungen entsprechen natürlich den gesetzlichen Vorgaben, erfüllen höchste Qualitätsstandards und werden daher von österreichischen Behörden und Arbeitgebern als offizieller Nachweis von Sprachkenntnissen und zur Erlangung eines gültigen Aufenthaltstitels (Staatsbürgerschaft, Erfüllung der Integrationsvereinbarung) anerkannt.
Du kannst eine Prüfung als Ganzes so oft wiederholen, wie du möchtest. Es ist jedoch nicht möglich, einzelne Prüfungsteile zu wiederholen.
Zur Vorbereitung auf die Integrationsprüfung stellt der ÖIF verschiedene Online-Lernressourcen kostenlos zur Verfügung: „Meine Integration in Österreich“. Diese App ist im „Apple Store App“ und „Google Play Store“ erhältlich. Die Broschüre „Mein Leben in Österreich. Chancen und Regeln“ sowie die Broschüre „Leben und Integration in Österreich. Sicherheit und Polizei“ bieten dir weitere Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Integrationsprüfung. Informiere dich direkt auf der Seite „Sprachportal“ des ÖIF.
Prüfungsordnung
Beachte bitte die folgenden Punkte:
Prüfungsdauer
Die Prüfungen dauern (je nach Niveaustufe) bis zu drei Stunden. Nimm dir aber bitte trotzdem den ganzen Tag Zeit für die Prüfung. Bitte komm am Prüfungstag lieber einige Minuten früher. Schau dir vorher genau an, wo sich der Prüfungsraum befindet (deiner Anmeldebestätigung liegt immer ein Raumplan bei, damit du dich orientieren kannst).
Wenn du zu spät zur Prüfung kommst und die Prüfung bereits begonnen hat, darfst du nicht mehr teilnehmen!
Prüfungsergebnisse
Die Ergebnisse der Prüfungen liegen frühestens 15 Werktage nach dem Prüfungstermin vor.
Über das Prüfungsergebnis erteilt ausschließlich der ÖIF Auskunft. Bitte kontaktiere uns nicht, um dein Prüfungsergebnis zu erfragen. Wir dürfen dir aus datenschutzrechtlichen Gründen nämlich keine Auskünfte erteilen.
Die Prüfungsergebnisse werden vom ÖIF an die E-Mail-Adresse übermittelt, die du uns bei der Anmeldung bekannt gegeben hast. Wenn du keine E-Mail-Adresse hast, wird dein Prüfungszeugnis per Post an die Zweigstelle des ÖIF in Klagenfurt (10.-Oktober-Straße 15) übermittelt. Das Zeugnis kann dort unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises abgeholt werden.
In dringenden Fällen kann die für dich zuständige Behörde eine schriftliche Anfrage an den ÖIF schicken (per E-Mail an pruefungen@integrationsfonds.at). Die Anfrage muss folgende Informationen enthalten: Name der Prüfungsteilnehmerin / des Prüfungsteilnehmers, Prüfungsdatum, Prüfungsort (Institut). Der ÖIF kann in diesem Fall der Behörde bzw. dem Vertreter das Prüfungsergebnis auch vor Ausstellung des Zeugnisses schriftlich bestätigen.
Für Erstanträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln („Deutsch vor Zuwanderung“). Die Prüfung beinhaltet Sprach- und Werteinhalte – sie ist nicht Teil der Integrationsvereinbarung (IV) 2017.
Die Integrationsprüfung A1 umfasst Sprachinhalte (schriftlich, mündlich) sowie Werteinhalte (Werte- und Orientierungswissen) und ist wie folgt aufgebaut:
Der 1. Teil (schriftliche Sprachinhalte) setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Sprachbausteine (ca. 10 Minuten), Hören und Antworten (ca. 15 Minuten) sowie Lesen und Schreiben (ca. 45 Minuten). Der 2. Teil (Werteinhalte) umfasst 18 Fragen zu zentralen Themenbereichen des täglichen Zusammenlebens wie Bildung und Sprache, Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit, Wohnen und Nachbarschaft sowie Prinzipien bzw. Vielfalt des Zusammenlebens bezogen auf rechtliche und kulturelle Integration. Der 3. Teil (mündliche Sprachinhalte) findet in einer Gruppe von max. 4 Personen statt. Zwischen den Prüfungsteilen gibt es eine kleine Pause.
Zur Erfüllung von Modul 1 der Integrationsvereinbarung (IV) 2017 + als Sprachkompetenznachweis im europäischen Hochschulraum (ERASMUS+)*. Die Prüfung beinhaltet Sprach- und Werteinhalten: Zur Erfüllung von Modul 1 der Integrationsvereinbarung (IV) 2017.
Die Integrationsprüfung A2 umfasst Sprachinhalte (schriftlich, mündlich) sowie Werteinhalte (Werte- und Orientierungswissen) und ist wie folgt aufgebaut:
Der 1. Teil (schriftliche Sprachinhalte) setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Lesen (ca. 40 Minuten), Hören (ca. 15 Minuten) und Schreiben (ca. 25 Minuten). Der 2. Teil (Werteinhalte) umfasst 18 Fragen zu zentralen Themenbereichen des täglichen Zusammenlebens wie Bildung und Sprache, Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit, Wohnen und Nachbarschaft sowie Prinzipien bzw. Vielfalt des Zusammenlebens bezogen auf rechtliche und kulturelle Integration. Der 3. Teil (mündliche Sprachinhalte) findet als Einzelprüfung statt. Zwischen den Prüfungsteilen gibt es eine kleine Pause.
Zur Erfüllung von Modul 2 der Integrationsvereinbarung (IV) 2017 + zur Erlangung der Österreichischen Staatsbürgerschaft (nach mind. 10 Jahren Aufenthalt) + als Sprachkompetenznachweis im europäischen Hochschulraum (ERASMUS+)*. Diese Prüfung beinhaltet Sprach- und Werteinhalten.
Die Integrationsprüfung B1 umfasst Sprachinhalte (schriftlich, mündlich) sowie Werteinhalte (Werte- und Orientierungswissen) und ist wie folgt aufgebaut:
Der 1. Teil (schriftliche Sprachinhalte) setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: Hören (ca. 25 Minuten), Lesen (ca. 45 Minuten) und Schreiben (ca. 30 Minuten). Der 2. Teil (Werteinhalte) umfasst 18 Fragen zu zentralen Themenbereichen des täglichen Zusammenlebens wie Bildung und Sprache, Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit, Wohnen und Nachbarschaft sowie Prinzipien bzw. Vielfalt des Zusammenlebens bezogen auf rechtliche und kulturelle Integration. Der 3. Teil (mündliche Sprachinhalte) findet als Paarprüfung statt. Zwischen den Prüfungsteilen gibt es eine kleine Pause.
Zur Erlangung der Österreichischen Staatsbürgerschaft (nach mind. 6 Jahren Aufenthalt) + als Nachweis für die Studienzulassung an bestimmten österreichischen Universitäten + als Sprachkompetenznachweis im europäischen Hochschulraum (ERASMUS+)*. Nicht Teil der Integrationsvereinbarung (IV) 2017, da keine Werteinhalte integriert.
Die Sprachprüfung B2 umfasst Sprachinhalte (schriftlich, mündlich) und ist folgend aufgebaut:
Der 1. Teil (schriftliche Sprachinhalte) setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: Lesen und Sprachbausteine (ca. 90 Minuten), Hören (ca. 25 Minuten) und Schreiben (ca. 30 Minuten). Der 2. Teil (mündliche Sprachinhalte) findet als Paarprüfung statt. Zwischen den Prüfungsteilen gibt es eine kleine Pause.
Zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist ein weiterer – vom ÖIF unabhängiger – Test („Staatsbürgerschaftsprüfung“) notwendig. Im Bundesland Kärnten wird dieser von der Kärntner Verwaltungsakademie abgenommen. Der Test umfasst einerseits Fragen zur österreichischen Geschichte und den demokratischen Grundregeln, anderseits auf das jeweilige Bundesland bezogene Fragen, betreffend Geografie, Verwaltung und Politik, Wirtschaft etc. Einen Online-Test, der dich entsprechend vorbereitet, findest du hier.
* Auch wenn der Name „Integrationsprüfung“ nicht den Anschein erweckt, ist diese Prüfung trotz allem eine im europäischen Raum anerkannte Sprachprüfung, die von „telc“, einem Testentwickler mit der höchsten europäischen Qualitätszertifizierung (ALTE), ausgearbeitet wurde. Somit stellen die Prüfungen des ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) einen gültigen Sprachkompetenznachweis im europäischen Hochschulraum (ERASMUS+) dar. Ob die Prüfung von der jeweiligen Hochschule tatsächlich anerkannt wird, klärst du bitte im Vorfeld direkt mit dieser. Eine Gangart, die wir im Übrigen bei allen Prüfungen, egal von welchem Anbieter, empfehlen.
geprüfte Kandidat/inn/en
zertifizierte Prüfer/innen
durchgeführte Prüfungen
Stand: 24.03.2022
Wichtig: Wenn du einen der aufgelisteten Punkte nicht erfüllst, kannst du ausnahmslos NICHT an der Prüfung teilnehmen!
Wilhelm Schlichting
Diese Auskünfte stellen keine Rechtsinformation dar!
Die Integrationsvereinbarung (IV) 2017 dient der Integration rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassener Drittstaatsangehöriger und zielt darauf ab, sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen. Im Rahmen dieser Vereinbarung sind Drittstaatsangehörige verpflichtet, Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien zu erwerben.
Einfache Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung (Niveau A1) werden bereits vor der Zuwanderung für die Erteilung bestimmter Erstaufenthaltstitel vorausgesetzt, dies ist aber kein Teil der Integrationsvereinbarung. Dieser Nachweis (Sprachdiplom oder Kurszeugnis einer durch die Verordnung bestimmten Einrichtung) darf bei Stellung des Erstantrags nicht älter als ein Jahr sein.
Vertiefte elementare Sprachverwendung (A2)
Drittstaatsangehörige, denen ab dem 1. Oktober 2017 erstmalig ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, sind zur Erfüllung des Moduls 1 der Integrationsvereinbarung gemäß den Bestimmungen des Integrationsgesetzes (IntG) und der Integrationsvereinbarungs-Verordnung (IV-V) binnen 2 Jahren ab erstmaliger Erteilung des Aufenthaltstitels verpflichtet.
Das Modul 1 der Integrationsvereinbarung ist erfüllt, wenn der Drittstaatsangehörige
Der Nachweis über die Erfüllung des Moduls 1 darf zum Zeitpunkt der Vorlage im Rahmen eines Verlängerungsantrags nicht älter als 2 Jahre sein.
Von der Erfüllung ausgenommen sind Drittstaatsangehörige,
Selbständige Sprachverwendung (B1)
Drittstaatsangehörige müssen mit der Stellung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt EU“ die Erfüllung des Moduls 2 der Integrationsvereinbarung erfüllt haben.
Das Modul 2 ist erfüllt, wenn Drittstaatsangehörige
Dies gilt nicht für Drittstaatsangehörige,