Du benötigst ein Visum für Österreich?
Du benötigst ein Visum für Österreich?
Du möchtest Bescheid wissen, ob du ein Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich benötigst, wo du dein Visum beantragen kannst und ob du für den geplanten Besuch eines Deutschkurses ein Visum bekommst? Wir klären dich über die aktuellen Gegebenheiten auf.
Wer ist visumpflichtig?
Zuallererst stellt sich die Frage, ob du überhaupt visumpflichtig bist. Wenn du EU-Staatsangehörige/r bist; aus einem dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugehörigen Staat kommst oder aus der Schweiz bist, benötigst du sowohl für die Einreise als auch für den Aufenthalt kein Visum. Angehörige jener Staaten, für die per EU-Verordnung die Visapflicht aufgehoben wurde, sind zur visafreien Einreise berechtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von sechs Monaten maximal 90 Tage in Österreich aufhalten und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Wenn du allerdings Staatsangehörige/r eines anderen Staates – eines Drittstaates – bist, benötigst du für die Einreise und den Aufenthalt ein Visum. Ob du visumpflichtig bist, erfährst du auf der Webseite des Bundesministeriums für Inneres.
Welche Visa-Arten gibt es?
In Österreich gibt es drei verschiedene Visa-Arten: Flugtransitvisum (Visum A), Reise- bzw. Touristenvisum (Visum C) und das Aufenthaltsvisum (Visum D). Auf das erste Visum, das Flugtransitvisum, werden wir hier nicht näher eingehen, möchten dir aber die beiden anderen Varianten kurz erklären: Mit dem Reise- bzw. Touristenvisum bist du berechtigt, dich maximal 90 Tage (wieder in einem Zeitraum von sechs Monaten) in Österreich aufzuhalten. Das Aufenthaltsvisum berechtigt dich zu einem Aufenthalt von 3 bis maximal 6 Monaten (in Ausnahmefällen, z. B. auf Basis eines internationalen Abkommens, ist auch eine längere Gültigkeitsdauer möglich).
Wo musst du dein Visum beantragen?
Das Visum (Reise- bzw. Touristenvisum, Aufenthaltsvisum) musst du vor der Einreise nach Österreich persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) in deinem Wohnsitzstaat beantragen. Dein Visum wird dir von dieser Behörde ausgestellt. Bitte beachte, dass dein Visum grundsätzlich nicht in Österreich verlängert werden kann!
Wird für den Besuch eines Deutschkurses ein Aufenthaltsvisum ausgestellt?
Ja, es kommt aber darauf an, welchen Deutschkurs du genau besuchen möchtest. Wir bieten drei verschiedene Varianten an: a) Intensivkurse, b) Vorstudienlehrgang für internationale Studienwerber/innen zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung „Deutsch“ (sofern erforderlich, auch auf Ergänzungsprüfungen in anderen Fächern) und c) Semester-Abendkurse (geführt als Universitätslehrgang „Deutsch als Fremd- und Zweitsprache“).
Für die erste Variante „Intensivkurse“ wird kein Aufenthaltsvisum ausgestellt. Grund hierfür ist, dass das Aufenthaltsvisum für Deutschkurse, die keinem ordentlichen oder außerordentlichen (z. B. Universitätslehrgang) Studium angehören, nicht ausgestellt wird. Du hast allerdings die Möglichkeit, mit einem Reise- bzw. Touristenvisum an einem unserer Intensivkurse teilzunehmen.
Für die zweite Variante „Vorstudienlehrgang“ erhältst du ein Aufenthaltsvisum. Hierzu musst du dich aber zu einem ordentlichen Studium anmelden. Da für das ordentliche Studium an der Universität Klagenfurt Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2/b nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) bzw. für bestimmte Studienrichtungen C1 verlangt werden, wird dir im Zulassungsbescheid, der von der Universität Klagenfurt ausgestellt wird, vorgeschrieben, in welchem Zeitraum du das erforderliche Niveau erreichen musst:
- 3 Semester, wenn dir Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2/b vorgeschrieben wurden;
- 4 Semester, wenn du zusätzlich Ergänzungsprüfungen in anderen Fächern (Mathematik, Geschichte etc.) ablegen musst;
- 4 Semester, wenn dir Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 vorgeschrieben wurden;
- 5 Semester, wenn du zusätzlich Ergänzungsprüfungen in anderen Fächern (siehe oben) ablegen musst.
Zu beachten ist, dass du mindestens A2-Deutschkenntnisse (Grundstufe II) nachweisen musst, damit dein Antrag auf Studienzulassung bearbeitet werden kann. Detaillierte Informationen zum Vorstudienlehrgang erhältst du hier.
Für die dritte Variante „Semester-Abendkurse“, geführt als Universitätslehrgang, wird ebenso kein Aufenthaltsvisum ausgestellt, höchstwahrscheinlich aber ein Reise- bzw. Touristenvisum. Beachte, dass es sich hierbei um einen Kurs handelt, der ein Semester (vier Monate) dauert und das Reise- bzw. Touristenvisum für max. drei Monate ausgestellt wird!
Keine der hier gegebenen Informationen stellt eine verbindliche Rechtsinformation dar; erkundige dich IMMER bei der für dich zuständigen Behörde!