Du benötigst ein Visum für Österreich?
Du benötigst ein Visum für Österreich?
Du möchtest Bescheid wissen, ob du ein Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich benötigst, wo du dein Visum beantragen kannst und ob du für den geplanten Besuch eines Deutschkurses ein Visum bekommst? Wir klären dich über die aktuellen Gegebenheiten auf.
Wer ist visumpflichtig?
Zu allererst stellt sich die Frage, ob du überhaupt visumpflichtig bist. Wenn du EU-Staatsangehörige/r bist; aus einem dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugehörigen Staat kommst oder aus der Schweiz bist, benötigst du sowohl für die Einreise als auch für den Aufenthalt kein Visum. Angehörige jener Staaten, für die per EU-Verordnung die Visapflicht aufgehoben wurde, sind zur visafreien Einreise berechtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von sechs Monaten maximal 90 Tage in Österreich aufhalten und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Wenn du allerdings Staatsangehörige/r eines anderen Staates – eines Drittstaates – bist, benötigst du für die Einreise und den Aufenthalt ein Visum. Ob du visumpflichtig bist, erfährst du auf der Webseite des Bundesministeriums für Inneres.
Welche Visa-Arten gibt es?
In Österreich gibt es drei verschiedene Visa-Arten: Flugtransitvisum (Visum A), Reise- bzw. Touristenvisum (Visum C) und das Aufenthaltsvisum (Visum D). Auf das erste Visum, das Flugtransitvisum, werden wir hier nicht näher eingehen, möchten dir aber die beiden anderen Varianten kurz erklären: Mit dem Reise- bzw. Touristenvisum bist du berechtigt, dich maximal 90 Tage (wieder in einem Zeitraum von sechs Monaten) in Österreich aufzuhalten. Das Aufenthaltsvisum berechtigt dich zu einem Aufenthalt von drei bis maximal sechs Monaten (in Ausnahmefällen, z. B. auf Basis eines internationalen Abkommens, ist auch eine längere Gültigkeitsdauer möglich).
Wo musst du dein Visum beantragen?
Das Visum (Reise- bzw. Touristenvisum und Aufenthaltsvisum) musst du vor der Einreise nach Österreich persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) in deinem Wohnsitzstaat beantragen. Dein Visum wird dir von dieser Behörde ausgestellt. Bitte beachte, dass dein Visum grundsätzlich nicht in Österreich verlängert werden kann!
Bekomme ich für den Besuch eines Deutschkurses ein Aufenthaltsvisum?
Ja, es kommt aber darauf an, welchen Deutschkurs du genau besuchen möchtest. Wir bieten drei verschiedene Varianten von Deutschkursen an: a) Deutsch-Intensivkurse, b) Deutsch als Fremd- und Zweitsprache im Rahmen eines Universitätslehrgangs (Semester-Abendkurs) und c) Deutsch-Intensivkurse im Rahmen des Vorstudienlehrgangs, der dich auf die im Zulassungsbescheid vorgeschriebene Ergänzungsprüfung „Deutsch“ und Prüfungen in anderen Fächern vorbereitet.
Für die erste Variante „Deutsch-Intensivkurse“ bekommst du grundsätzlich kein Aufenthaltsvisum. Du hast allerdings die Möglichkeit, mit einem Reise- bzw. Touristenvisum an einem unserer Deutsch-Intensivkurse teilzunehmen, dessen Standardlänge drei Wochen umfasst. Je nach angebotener Kurslänge kannst du mit deinem Reise- bzw. Touristenvisum auch an der maximalen Kurslänge von neun Wochen teilnehmen.
Für die zweite Variante „Deutsch als Fremd- und Zweitsprache im Rahmen eines Universitätslehrgangs“ bekommst du ebenso kein Aufenthaltsvisum, höchstwahrscheinlich aber ein Reise- bzw. Touristenvisum. Beachte aber, dass es sich hierbei um einen Universitätslehrgang handelt, der ein volles Semester (vier Monate) umfasst, wofür das Reise- bzw. Touristenvisum (max. drei Monate) nicht ausreicht!
Für die dritte Variante „Deutsch-Intensivkurse im Rahmen des Vorstudienlehrgangs (VAAU)“ erhältst du ein Aufenthaltsvisum. Hierzu musst du dich aber zu einem ordentlichen Studium anmelden. Da für das ordentliche Studium an der Universität Klagenfurt Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2/b nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) bzw. für bestimmte Studienrichtungen C1 verlangt werden, wird dir im Zulassungsbescheid, der von der Universität Klagenfurt ausgestellt wird, vorgeschrieben, in welchem Zeitraum du das erforderliche Niveau erreichen musst:
- 3 Semester, wenn dir Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2/b vorgeschrieben wurden;
- 4 Semester, wenn du zusätzlich Ergänzungsprüfungen in anderen Fächern (Mathematik, Geschichte etc.) ablegen musst;
- 4 Semester, wenn dir Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 vorgeschrieben wurden;
- 5 Semester, wenn du zusätzlich Ergänzungsprüfungen in anderen Fächern (siehe oben) ablegen musst.
Zu beachten ist bei der dritten Variante, dass du mindestens A2-Deutschkenntnisse (Grundstufe II) nachweisen musst, damit dein Antrag auf Studienzulassung bearbeitet werden kann. Detaillierte Informationen zum Vorstudienlehrgang erhältst du hier.
Keine der hier gegebenen Informationen stellt eine verbindliche Rechtsinformation dar; erkundige dich IMMER bei der für dich zuständigen Behörde!